In Zürich startete am 11. Mai 2016 die Vernehmlassung für ein Spezialgesetz zum Gesamtvorhaben Rosengartentram und Rosengartentunnel. Das kantonale Gesetz bildet die Grundlage für die Umsetzung des Grossprojekts, das den Bau einer neuen Tramlinie vom Albisriederplatz bis zum Milchbuck und den Bau eines Strassentunnels zwischen Irchelpark und Wipkingerplatz umfasst. Mitglieder des Zürcher Stadtrats und des Regierungsrats des Kantons Zürich haben den aktuellen Stand des Projekts an einer gemeinsamen Medienkonferenz näher erläutert. Die Kosten belaufen sich auf rund 1 Milliarde Franken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Juli 2016.
Die Rosengartenstrasse heute Foto: Marcel Manhart
Die Stadt und der Kanton Zürich möchten gemeinsam die verkehrliche Situation rund um die stark belastete Rosengartenstrasse in Zürich nachhaltig verbessern. Insbesondere wollen sie die Zerschneidung der Quartiere rückgängig machen und mit einem Strassentunnel vom Irchelpark und Bucheggplatz zum Wipkingerplatz die Rosengartenstrasse entlasten. Dadurch wird die Verkehrssicherheit erhöht und die bestehenden Kapazitäten für den Strassenverkehr sind auch für die Zukunft sichergestellt. Die Entlastung vom Autoverkehr ermöglicht es, diese Achse für eine neue Tramlinie zu nutzen und für den Velo- und Fussverkehr aufzuwerten. Die neue Tramlinie erlaubt es zudem, künftige Mobilitätsbedürfnisse über den öffentlichen Verkehr abzuwickeln, was den Gesamtverkehrskonzepten von Stadt und Kanton entspricht.
Spezialgesetz regelt Kompetenzen
An einer gemeinsamen Medienkonferenz haben heute Regierungsrätin Carmen Walker Späh sowie die Stadträte André Odermatt und Filippo Leutenegger das Projekt sowie das Spezialgesetz Rosengartentram und Rosengartentunnel vorgestellt. Gemäss dem kantonalen Strassengesetz läge das Projekt in der Zuständigkeit der Stadt. Das Spezialgesetz stellt das Projekt in die Verantwortung des Kantons und trägt damit der Bedeutung des Vorhabens und seinen Kosten Rechnung, die grossmehrheitlich vom Kanton getragen werden. Damit können auch die kantonalen Organe und – bei einem Referendum – die Stimmberechtigten des Kantons über das Projekt befinden. Gleichzeitig definiert das Gesetz die Bestandteile des Projekts und stellt den Einbezug der Stadt Zürich in die weitere Planung und Realisierung des Vorhabens sicher.
Kantonsrat befindet über Gesetz und Rahmenkredit
Zusammen mit dem Spezialgesetz wird der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit für die dem Kanton anfallenden Kosten beantragen. Diese betragen 1‘031 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt aus dem Strassenfonds und dem Verkehrsfonds des Kantons. Der Kanton Zürich erwartet zudem, dass der Bund sich mittels Agglomerationsprogramm an der Finanzierung beteiligt. Treten das Spezialgesetz und der Rahmenkredit in Kraft, können die weiteren Projektierungsschritte an die Hand genommen und die Vorprojekte ausgearbeitet werden. Dabei werden die genaue Ausgestaltung und Lage der Anlagen sowie deren stadträumliche und städtebauliche Einordnung festzulegen sein. Mit der Rahmenkreditvorlage wird die 2012 dem Regierungsrat überwiesene Motion Waidhaldetunnel erfüllt.
Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren
Die Vernehmlassung dauert vom 11. Mai bis zum 8. Juli 2016. Eingeladen sind insbesondere die Exekutiven von Städten und Gemeinden, die kantonalen Parteien, betroffene Quartiervereine und Interessengruppen in der Stadt Zürich sowie Verkehrsverbände.
Zusammen mit der Vernehmlassung wird eine Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von § 13 des Strassengesetzes durchgeführt, wie dies das Gesetz vor der Kreditbewilligung vorschreibt. Diese Mitwirkung erfolgt aufgrund des vorliegenden Planungsstands (Studie). Die Berichte und Pläne liegen vom Freitag, 13. Mai 2016, bis Montag, 14. Juni 2016, beim Tiefbauamt der Stadt Zürich auf. Stellungnahmen (Einwendungen) können bei der Stadt Zürich eingereicht werden.
Rosengartentram und Rosengartentunnel – ein Gesamtvorhaben von Stadt und Kanton
Die Rosengartenstrasse verbindet mehrere Wirtschafts- und Arbeitsplatzgebiete in der Stadt Zürich und darüber hinaus auch in der angrenzenden Agglomerationen. Mit täglich 56‘000 Fahrzeugen ist sie schweizweit eine der stärkst befahrenen Strassen, die durch ein Wohngebiet führt.
Mit dem Gesamtvorhaben Rosengartentram und Rosengartentunnel soll diese Situation nachhaltig verbessert werden. Ziel ist eine Verlagerung des Strassenverkehrs von der Rosengartenstrasse in den neu zu bauenden Rosengartentunnel. Dieser wird auch künftig die bestehenden Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr gewährleisten. Die Entlastung der Rosengartenstrasse vom Autoverkehr ermöglicht es, diese Achse wieder in eine Gemeindestrasse abzuklassieren und für den Velo- und Fussverkehr aufzuwerten. Gleichzeitig wird der öffentliche Verkehr im Quartier gestärkt, was sich positiv auf das gesamte öV-Netz in der Stadt Zürich auswirken wird. Das neue Rosengartentram ermöglicht eine leistungsfähige und schnelle Tangentialverbindung vom Milchbuck bis an den Albisriederplatz. Dadurch werden künftige Mobilitätsbedürfnisse über den ÖV abgewickelt, was den Gesamtverkehrskonzepten von Stadt und Kanton entspricht.
Die Stadt und der Kanton Zürich haben sich bereits 2013 auf das grundsätzliche Vorhaben geeinigt. Seither wurden gemeinsam weiterführende Arbeiten für das Projekt vorgenommen, damit die Grundlagen für das Spezialgesetz und die Kreditvorlage vorliegen. Mit der Rahmenkreditvorlage wird die 2012 dem Regierungsrat überwiesene Motion Waidhaldetunnel erfüllt.
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