Der Bundesrat schlägt vor, in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 3,97 Milliarden Franken für S-Bahn-Angebote, Regionalzüge, regionale Buslinien und die weiteren Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV) einzusetzen und hat heute auf Basis seines Stossrichtungsentscheids vom November 2015 die Vernehmlassung zum entsprechenden Verpflichtungskredit eröffnet.
Der Kostendeckungsgrad beträgt im RPV rund 50%; abends noch weniger Foto: Marcel Manhart
Der regionale Personenverkehr (RPV) wird von den Passagieren rege genutzt: Die Nachfrage stieg seit 2007 um jeweils 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Damit den weiter steigenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, will der Bundesrat für die Jahre 2018 bis 2021 die Beiträge des Bundes weiter erhöhen. Mit einer Zunahme von durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr gesteht der Bundesrat dem RPV eine der höchsten Wachstumsraten bei den Bundesaufgaben zu. Dadurch wird die Inbetriebnahme neuer Angebote möglich, zu denen zum Beispiel die Linie Mendrisio – Varese und neue Elemente der S-Bahn im Aargau, Waadtland, in Zürich oder St. Gallen gehören. Ebenso wird die Voraussetzung für eine weitere Modernisierung des Rollmaterials im RPV geschaffen.
Mit der im Verpflichtungskredit festgelegten Wachstumsrate übernimmt der Bund einen wichtigen Teil der Mehrkosten, die 2018 bis 2021 im RPV erwartet werden. Die restlichen Kosten sollen durch Effizienzsteigerungen bei den Bahn- und Busunternehmen, von den Passagieren sowie durch die Kantone aufgefangen werden. Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Kundinnen und Kunden mit Billettpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt. Heute bezahlen die Reisenden im RPV durchschnittlich rund 50 Prozent der entstehenden Kosten. Die anderen 50 Prozent werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen.
Mit dem Verpflichtungskredit 2018 bis 2021 werden die finanziellen Mittel für den RPV erstmals für eine 4-Jahres-Periode festgelegt. Dies erhöht die Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bisher waren die Kredite jeweils jährlich festgelegt worden. Insgesamt beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit für die Jahre 2018 bis 2021 auf 3,97 Milliarden Franken. Diese Summe hatte der Bundesrat bereits in seinem Stossrichtungsentscheid vom 18. November 2015 festgelegt.
Die Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit für den RPV dauert bis zum 14. Juli 2016. Der Bundesrat plant, die Botschaft an das Parlament noch im laufenden Jahr zu überweisen. Mittelfristig soll der RPV neu gesteuert und finanziert werden. Dazu wird sich der Bundesrat ebenfalls im Verlaufe des Jahres 2016 äussern.
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