Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben sich auf einen Gutachter für eine Zweitmeinung in Sachen Trambeschaffung geeinigt. TÜV Süd erhält einen gemeinsamen Auftrag, bestimmte noch offene Fragen im Rahmen der Ausschreibung für neue Tramfahrzeuge für die Stadt Zürich zu klären. Damit wird der Rekursentscheid des Zürcher Regierungsrates umgesetzt.
VBZ Cobra Tram in der Stadt Zürich Foto: Marcel Manhart
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat in seinem Beschluss vom 15. September 2015 verlangt, dass vor einer allfälligen Kostengutsprache für 70 neue Tramfahrzeuge für die Stadt Zürich eine Zweitmeinung einzuholen sei. Damit sollen einzelne offene Fragen, die sich aus dem Gesuch um Kostengutsprache der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ergaben, geklärt werden.
Gemeinsamer Auftrag für ein Gutachten
Nach dem Rekursentscheid des Regierungsrates evaluierten der ZVV und die VBZ gemeinsam mehrere mögliche Anbieter für die Zweitmeinung und einigten sich auf TÜV Süd aus Deutschland. Ausschlaggebend waren unter anderem das vorliegend anwendbare Fachwissen sowie genügend vorhandene Ressourcen. Der Verkehrsrat bestätigte diese Wahl und erteilte ZVV und VBZ den Auftrag, die Zweitmeinung einzuholen. Die Arbeiten werden umgehend aufgenommen. Ein Resultat wird für das kommende Frühjahr angestrebt, rechtzeitig innerhalb der verlängerten Gültigkeit der Offerten der Anbieter. Über die Inhalte des Auftrags können aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens im jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.
Die Anbieter aus dem Ausschreibungsverfahren wurden über den Entscheid ebenfalls informiert. VBZ und ZVV zählen auf die Kooperation in dieser Angelegenheit, damit die vom Regierungsrat verlangte Zweitmeinung ohne weitere Verzögerungen sorgfältig erstellt und die Frist im Submissionsverfahren eingehalten werden kann.
Chronologie zur Trambeschaffung:
- Der ZVV und die VBZ waren und sind sich einig, dass die Stadt Zürich neue Trams als Ersatz für ältere Fahrzeuge braucht. Die VBZ starteten deshalb im Jahr 2011 mit einer öffentlichen Ausschreibung nach GATT / WTO für 70 neue Tram-Fahrzeuge. Diese sollen Fahrzeuge des Typs Tram 2000 ersetzen.
- Die Beurteilung der Offerten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erfolgte durch die VBZ. Die Angebote sind seit dem Herbst 2013 vollständig ausgewertet, die Resultate hingegen noch nicht kommuniziert. Über den Zuschlag entscheidet das zuständige städtische Gremium. Für die Finanzierung der Folgekosten ist jedoch per Gesetz der ZVV zuständig. Die VBZ stellten beim ZVV im Januar 2014 ein Gesuch um Kostengutsprache. Über die Kostengutsprache entscheidet der Verkehrsrat des Kantons Zürich.
- In diesem Verwaltungsverfahren prüft der ZVV das Gesuch auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenverkehrsgesetz des Kantons Zürich, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.
- Eine Zweitmeinung sollte Klarheit über offene Fragen zum Gesuch schaffen. Nicht alle Anbieter gewährten jedoch dem vom ZVV beauftragten Gutachter Einblick in die Offerten. Das verunmöglichte dem ZVV eine abschliessende Beurteilung. Aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens kann über diese Punkte keine Auskunft gegeben werden.
- Der Verkehrsrat beschloss daher, keine Kostengutsprache zu leisten. Gegen diesen Entscheid erhob die Stadt Zürich, vertreten durch die VBZ, Rekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich.
- Der Regierungsrat hob mit Beschluss vom 15.9.2015 den Beschluss des Verkehrsrats auf und wies den ZVV an, in gemeinsamer Absprache mit den VBZ einen neuen Gutachter zu bestimmen.
- Der Trambetrieb in der Stadt Zürich ist trotz des noch laufenden Verfahrens im bisherigen Umfang gewährleistet.
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