Seit heute Mittag liefert der neue Generalanzeiger im Hauptbahnhof Zürich mehr und detailliertere Informationen zum Bahnverkehr. Zuvor mussten die Kundinnen und Kunden im HB Zürich für einen Tag auf ihren Generalanzeiger verzichten. Gleichzeitig haben die kantonale Denkmalpflege und die SBB die Nutzungsvereinbarung für den Hauptbahnhof überarbeitet.
Der neue Generalanzeiger im Zürcher Hauptbahnhof
Foto: Marcel Manhart
In der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2015 hat die SBB den neuen LED-Generalanzeiger in der Querhalle des Hauptbahnhof Zürich montiert. Seit heute Mittag ist er in Betrieb. Er ersetzt den veralteten Fallblattanzeiger, der seit 1988 in der Querhalle sein charakteristisches Rascheln verbreitete.
Eine separate Fläche ergänzt den leistungsfähigen und deutlich breiteren Generalanzeiger. Im Störungsfall wird dieser gut sichtbare Bereich für eine schnellere Kundeninformation genutzt – beispielsweise Informationen über alternative Reisemöglichkeiten. Im Regelfall kann Werbung angezeigt werden.
Gemeinsam mit Denkmalpflege Nutzungsvereinbarung erneuert
Seit 1978 sind Teile des Bahnhofs Zürich denkmalpflegerisch geschützt. Gleichzeitig mit der Modernisierung des Generalanzeigers haben die kantonale Denkmalpflege und die SBB nach zehn Jahren gemeinsam eine neue Vereinbarung über die Nutzung des Hauptbahnhofs beschlossen. Diese wurde an die heutigen veränderten Bedürfnisse (z.B. neue Werbegefässe) angepasst: So wird unter anderem der Bildschirm beim Abgang zum Shopville demontiert. Entfernt werden auch die beiden Blachenwerbungen oberhalb des SBB Reisezentrums in der Haupthalle und der Rolltreppen Richtung Landesmuseum in der Querhalle. Bis Anfang 2019 verschwinden auch die Werbeflächen an den Prellböcken. Damit wird der Blick wieder frei auf die wartenden SBB-Loks und die internationalen Hochgeschwindigkeitszüge. Neu muss die Haupthalle an 140 Tagen vollständig leer sein, früher waren es 155 Tage.
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