Der Zürcher Regierungsrat hat den Beschluss des Verkehrsrats in Sachen Trambeschaffung aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Verkehrsbetriebe Zürich VBZ und der Zürcher Verkehrsverbund ZVV wollen nun in gemeinsamer Absprache einen Gutachter für eine neue Expertise bestimmen.
Das "Tram 2000" ist mittlerweile "in die Jahre" gekommen
Foto: Marcel Manhart
Der ZVV und die VBZ sind sich einig, dass die Stadt Zürich neue Trams braucht. Zu diesem Zweck führten die VBZ eine Ausschreibung nach GATT/WTO für 70 neue Trams durch. Für die Finanzierung der Folgekosten ist per Gesetz der ZVV zuständig.
Zweitmeinung soll eingeholt werden
Der ZVV und die VBZ sind zu einem sorgfältigen, wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel verpflichtet. Damit der Verkehrsrat als oberstes Organ des ZVV einen Entscheid für die Finanzierung eines Fahrzeugtyps fällen kann, soll gemäss Regierungsrat eine Zweitmeinung zum Ergebnis der Auswertung der VBZ eingeholt werden. Eine solche Expertise war bisher nicht abschliessend möglich, weil nicht alle Anbieter dem vom ZVV beauftragten Gutachter Einblick in ihre Offerten gewähren wollten. Nun werden VBZ und ZVV wie vom Regierungsrat gefordert in gemeinsamer Absprache einen Gutachter für eine neue Zweitmeinung bestimmen.
Bedarf für neue Trams unbestritten
Der mittelfristige Bedarf für neue Trams als Ersatz älterer Fahrzeuge war nie bestritten. Der Trambetrieb in der Stadt Zürich ist trotz des laufenden Verfahrens im bisherigen Umfang sichergestellt. ZVV und VBZ werden alles daran setzen, innert angemessener Frist und mit der Unterstützung aller Beteiligten zu einem Resultat zu gelangen.
Chronologie zur Trambeschaffung:
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