Der Fahrplanwechsel im Dezember 2015 ist der anspruchsvollste seit der Einführung von „Bahn 2000“ Ende 2004. Die Angebotsänderung im West-Ost-Fernverkehr erforderte auch grosse Anpassungen der Güterverkehrstrassen. Trotzdem konnten erstmals seit fünf Jahren alle Trassenkonflikte gelöst werden. Alle Personen- und Güterverkehrszüge können im nächsten Fahrplanjahr wie bestellt oder mit geringfügigen, akzeptierten Änderungen verkehren.
Sämtliche Trassenkonflikte konnten gelöst werden
Foto: Marcel
Manhart
Umfangreichster Fahrplanwechsel seit Einführung der „Bahn 2000“
Der Fahrplanwechsel im Dezember 2015 bringt insbesondere im Personenfernverkehr grosse Änderungen: Neue Angebotskonzepte zwischen Genfersee und Bodensee dank Nutzung der Durchmesserlinie in
Zürich sowie der Halbstundentakt am Jurasüdfuss. Die in der Region Lausanne beginnenden Bauarbeiten für das Grossprojekt „Léman 2030“ wirken sich ebenfalls auf den Bahnverkehr aus und im
Regionalverkehr wird das Angebot um 4% ausgebaut. All dies hatte zur Folge, dass auch die Trassen für den Güterverkehr praktisch flächendeckend neu geplant werden mussten. Die Cargo-Unternehmen
konnten die Trassen für ihre Verkehre nicht gleich wie in den Vorjahren bestellen.
Sämtliche Trassenkonflikte gelöst – alle beabsichtigten Züge können fahren
Im April 2015 beantragten 21 Eisenbahnverkehrsunternehmen insgesamt 14‘084 Trassen für den Jahresfahrplan 2016. Diese lösten 167 Bestellkonflikte aus. Trotz der anspruchsvollen Ausgangslage
gelang es erstmals seit fünf Jahren wieder, alle Trassenkonflikte zu lösen. Überall dort, wo sich zwei oder mehrere Trassenbestellungen gegenseitig behinderten, fanden wir gemeinsam mit den
betroffenen Trassenbestellern und den Fahrplanplanern akzeptable Alternativen. So konnten am 24. August alle bestellten Trassen vollumfänglich zugeteilt werden, kein Trassenantrag musste
abgelehnt werden.
Konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten
Ein Grund für dieses erfreuliche Ergebnis ist, dass im Jahr 2016 die Sanierungsarbeiten am Simplontunnel weniger gravierende Kapazitätseinschränkungen zur Folge haben. Ebenso wichtig sind aber
auch die im Winter 2014/15 mit den CEOs der Güterverkehrsunternehmen vereinbarten Regeln zum Trassenbestellverhalten. Generell bestellten die Cargo-Unternehmen weniger „Vorhaltekapazität“ für
Verkehre, deren Realisierung mit den Auftraggebern bei der Trassenbestellung noch nicht gesichert war. In bilateralen, vertraulichen Gesprächen vor den Konfliktlösungsverhandlungen informierten
sie uns zudem auch über Trassenbestellungen, bei denen sie sich im Wettbewerb zu anderen Bahnen um einen Transportauftrag der verladenden Wirtschaft bewarben. Dies erleichterte die Konfliktlösung
und die Erarbeitung zielgerichteter Alternativen.
Ein grosses Dankeschön geht deshalb an alle beteiligten Stellen bei den Trassenbestellern und Infrastrukturbetreibern für ihre aktives und konstruktives Engagement in der Konfliktlösungsphase.
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