Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht vor, im Trassenpreissystem einen Verschleissfaktor einzuführen. Damit will es einen Anreiz geben, das jeweils gleisschonendste Fahrzeug einzusetzen. Mit der Revision des Trassenpreissystems sollen die Nutzer der Bahninfrastruktur zudem 100 Millionen Franken zusätzlich an dessen Finanzierung beitragen. Damit wird ein Entscheid umgesetzt, den das Stimmvolk mit dem Ja zur FABI-Vorlage gefällt hat. Das BAV hat heute die Anhörung zur Revision gestartet. Sie soll per 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ab 2017 soll zur Berechnung der Trassenpreise ein Verschleissfaktors miteingerechnet werden
Foto: Marcel Manhart
Wenn ein Eisenbahnunternehmen Gleise und Bahnanlagen benutzt, muss es dem Betreiber des Schienennetzes einen Trassenpreis entrichten. Die Belastung des Schienennetzes durch die Züge wird bereits im heutigen System erfasst. Der derzeit verwendete gewichtsabhängige Faktor wirkt allerdings auf sehr pauschale Weise. Per 2017 soll das System darum verursachergerechter werden. Mit der Einführung eines Verschleissfaktors sollen weitere Eigenschaften der Fahrzeuge und die konkreten Verhältnisse auf der Strecke in die Preisbildung einbezogen werden.
Die Formel für den Verschleissfaktor stützt sich auf die massgeblichen Schädigungen an der Fahrbahn (z. B. Schotterzertrümmerung, Schienenschäden) und die damit verbundenen Unterhaltsarbeiten (z. B. Stopfen, Schleifen, Schienen- und Weichenteilersatz) ab. Weiter werden bei der Berechnung des Verschleissfaktors die Ursachen für die Schädigungen (z. B. Gewicht, Antriebskraft, Verhalten des Fahrwerks), die Streckeneigenschaften (z. B. Kurvenradien) und die gefahrenen Geschwindigkeiten berücksichtigt. Der Trassenpreis soll dadurch für gut auf die Strecke angepasste Fahrzeuge günstiger werden. Fahrzeuge mit hohem Verschleiss an der Fahrbahn zahlen mehr.
Zweites wichtiges Element der geplanten Trassenpreisrevision ist die Anpassung der Nutzerfinanzierung gemäss den Vorgaben, die das Stimmvolk vor einem Jahr mit seinem Ja zur Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) beschlossen hat. FABI sieht vor, dass alle Nutzniesser der Bahninfrastruktur einen Beitrag an die gestiegenen Kosten leisten. Dazu gehören nebst dem Bund, den Kantonen, den Konsumenten und den Pendlern auch die Bahnen und ihre Kundinnen und Kunden. Sie sollen gemäss FABI-Konzept per 2017 einen zusätzlichen Beitrag von 100 Millionen Franken jährlich an die Bahninfrastruktur leisten. Ihr Beitrag erfolgt über eine Erhöhung der Trassenpreise, die von den Bahnen teilweise auf die Billett- und Abonnementskosten bzw. die Transportkosten im Güterverkehr überwälzt wird.
Die Anhörung zum neuen System dauert bis zum 10. April 2015. Den definitiven Entscheid wird der Bundesrat fällen.
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