Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Bahnlinie zwischen dem Genfer Bahnhof Eaux-Vives und Annemasse, welche Teil des Projekts CEVA ist, soll demnächst ratifiziert werden. Heute hat der Bundesrat seine diesbezügliche Botschaft an das Parlament verabschiedet. Das Abkommen legt die Rollen der Akteure beidseits der Landesgrenze fest, die an der Planung, am Bau, am Betrieb und an der Finanzierung der Linie beteiligt sind. Dazu gehört der Bau eines Gleises im Bahnhof Annemasse für Züge, die mit Schweizer Einphasenwechselstrom fahren.
Derzeit ist in Lancy-Pont-Rouge noch Endstation Foto: Marcel Manhart
Die Modernisierung der Bahnlinie zwischen der französischen Stadt Annemasse und dem Bahnhof Eaux-Vives in Genf ist unabdingbar für die künftige Bahnverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA). Die 16 Kilometer lange neue Verbindung – wovon 2 Kilometer über französisches Territorium führen – erlaubt die Realisierung eines S-Bahn-Netzes, das die gesamte Region von Lausanne über Bellegarde, Annecy und Saint-Gervais bis nach Evian erschliesst. Knapp eine Million Menschen leben in diesem Gebiet. Die neue Bahnverbindung begünstigt den wachsenden Austausch zwischen der Schweiz und Frankreich und erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr.
Die Kosten für die Arbeiten am schweizerischen Abschnitt von CEVA belaufen sich auf rund 1,56 Milliarden Franken (Preisstand Oktober 2008) und werden vom Bund und vom Kanton Genf getragen. Der Bau des auf französischem Boden gelegenen Streckenabschnitts wird dem Territorialprinzip entsprechend von Frankreich finanziert.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht das Abkommen in Bezug auf den Bau eines Gleises im Bahnhof Annemasse vor, das mit Schweizer Bahnstrom versorgt wird. Dieses ist unverzichtbar für Züge, die mit Schweizer Einphasenwechselstrom fahren, denn der Streckenabschnitt auf französischem Territorium wird an das Bahnstromnetz der schweizerischen Infrastrukturbetreiberin (SBB) angeschlossen. Der Bund finanziert diese Massnahme über eine einmalige Zahlung in Höhe von 15,7 Millionen Euro. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Lösung kostengünstig und sowohl aus technischer wie auch aus Angebotssicht vorteilhaft ist.
Bundesrätin Doris Leuthard und ihr französischer Amtskollege Frédéric Cuvillier haben das schweizerisch-französische Abkommen am 19. März 2014 in Paris unterzeichnet.
Kommentar schreiben