Der Bundesrat hat die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) revidiert. Damit wird das Vorgehen geregelt, das die Eisenbahnunternehmen im Fall von grösseren Betriebsstörungen zu beachten haben. Ziel ist es, möglichst viele Züge verkehren zu lassen und eine bedarfsgerechte Zuteilung der Trassen über die Umleitungsstrecken zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. September 2014 in Kraft.
Streckensperrung bei Gurtnellen im Juni 2012 Foto: Marcel Manhart
Im Juni 2012 war die Gotthardstrecke auf Grund eines Erdrutsches bei Gurtnellen während vier Wochen gesperrt. SBB und BLS gelang es gemeinsam, einen Grossteil des Gotthard-Verkehrs über die Lötschberg-Simplon-Achse umzuleiten. Alle Beteiligten waren sich aber einig, dass in den rechtlichen Grundlagen Bestimmungen fehlen, die beschreiben, wie Konflikte, beispielsweise bei der Zuteilung von Trassen über die Umleitungsstrecke, gelöst werden müssen.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) angepasst. Artikel 14 (Betriebsstörungen) enthält neu Regelungen für länger andauernde Sperrungen. Die neue Regelung wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von SBB Infrastruktur erarbeitet und wurde innerhalb der Eisenbahnbranche und mit den Kantonen abgestimmt.
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