Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hilft auch Reisenden im Fernbusverkehr dabei, ihre gesetzlich verankerten Fahrgastrechte durchzusetzen.
Fernbusse am ZOB Hamburg Foto: Marcel Manhart
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hilft auch Reisenden im Fernbusverkehr dabei, ihre gesetzlich verankerten Fahrgastrechte durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere Fahrgäste, die mit dem Fernbus reisen. Sie haben beispielsweise Rechte auf Information, Verpflegung und ggf. Ersatzbeförderung oder Fahrpreiserstattung, wenn der Bus mit grosser Verspätung abfährt, überbucht ist oder ganz ausfällt. Fahrgäste müssen ausserdem spätestens bei der Abfahrt über Ihre Fahrgastrechte informiert werden; diese Informationen müssen auch die Kontaktdaten des EBA umfassen.
Die Bonner Behörde hat stichprobenweise in den Unternehmen und vor Ort an Busbahnhöfen sowie in Bussen überprüft, ob die Fahrgastrechte bekannt sind und eingehalten werden; dies war nicht überall der Fall. „Das EBA hat die betroffenen Unternehmen angeschrieben und wird die Sache im Auge behalten“, kündigte Stefan Dernbach, Leiter der zuständigen Stelle im EBA, an.
Die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte beim EBA ist seit einem Jahr auch für die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr im Einsatz; sie bearbeitet nicht nur Beschwerden, sondern ist auch vorbeugend tätig.
Zu erreichen ist die Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte unter
Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstrasse 6, D-53175 Bonn, und im Internet www.eba.bund.de/fahrgastrechte
ZOB Hamburg Foto: Marcel Manhart
Kommentar schreiben