Auf den Ausbauschritt 2025, der nach dem Volks-Ja zur Vorlage für Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) realisiert wird, folgt bald der Ausbauschritt 2030. In der Dokumentation "Planungsgrundlagen STEP Ausbauschritt 2030" ist alles drin, was es für die Planung des künftigen Ausbaus der Bahninfrastruktur braucht: Hier ist festgelegt, wer wann was zu tun hat, auf welcher Basis gearbeitet wird oder auch, welchen Kriterien die Eingaben der Kantone ans BAV entsprechen müssen. Ebenso sind die ersten Eckwerte festgehalten: so etwa zum möglichen finanziellen Umfang des nächsten Ausbauschrittes.
ICN Zürich HB - Lugano auf der Gotthardstrecke Foto: Marcel Manhart
Nach dem Volks-Ja zu FABI am 9. Februar 2014 wird in Zukunft das Bundesparlament in regelmässigen Abständen über Ausbauschritte entscheiden. Mit der FABI-Ära ändern sich zudem Planungsabläufe und Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Bahnunternehmen in der Planung der künftigen Ausbauten: Der Lead für die Angebotskonzepte des Regionalverkehrs liegt bei den Kantonen, für den Güterverkehr beim BAV unter Einbezug der Branche und für den Fernverkehr bei BAV und SBB.
Die Grundlagen für die Arbeiten zum nächsten Ausbauschritt sind in der Dokumentation "Planungsgrundlagen STEP Ausbauschritt 2030" zusammengefasst. STEP steht für Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur. Die Dokumentation wurde vom BAV Anfang April veröffentlicht. Bei der Planung der Bahninfrastruktur wird damit ein neues Kapitel aufgeschlagen.
Die Leitsätze
Die strategischen Vorgaben für den Ausbauschritt entsprechen der mit FABI dargelegten Langfristperspektive: Die Planung orientiert sich an der zu erwartenden Nachfrage zur Hauptverkehrszeit, wobei namentlich der Ausbau der Bahnhöfe voranzutreiben ist. Ziel ist ein dichteres Angebot und damit mehr Kapazität. Fahrzeitverkürzungen sind nicht prioritär, sollen aber längerfristig möglich bleiben. Für den Schienengüterverkehr stehen genügend Kapazität bei Anlagen sowie genügend und zeitlich attraktive Trassen im Vordergrund.
Finanzieller Rahmen: Planung in Varianten
Wie viel Geld tatsächlich für den Ausbauschritt 2030 (STEP AS 2030) zur Verfügung stehen wird, hängt von der finanziellen Entwicklung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie vom Bedarf für den Unterhalt in den nächsten Jahren ab, da dieser Priorität geniesst vor den künftigen Ausbauten. Definitive Zahlen werden somit erst nach Beschluss des Parlaments zum Zahlungsrahmen der Leistungsvereinbarung 2017-2020 vorliegen. Die Arbeiten zur Planung starten deshalb mit einem provisorischen Finanzrahmen. Für den STEP AS 2030 haben die Finanzfachleute des BAV derzeit zwei Budgets berechnet: eine Variante mit 7 Milliarden Franken bei einer Umsetzung bis 2030 sowie eine zweite Variante mit 12 Milliarden bei einer Umsetzung nach 2030.
In finanzieller Hinsicht gibt es auch Änderungen für die Kantone: Mit der Eingabe von Angebotskonzepten für den Regionalverkehr verpflichten sie sich dazu, die eingereichten Angebote zu bestellen und anteilsmässig abzugelten. Dies bedeutet, dass die Kantone (wie auch der Bund) ihre finanziellen Möglichkeiten im Hinblick auf die geplanten Regionalverkehrsangebote antizipieren müssen.
In Arbeitspaketen zum Gesamtüberblick
Bevor die Beteiligten einzelne Projekte und Massnahmen zu einem Ausbauschritt zusammenstellen, muss sichergestellt sein, dass alle von denselben Annahmen ausgehen. Dazu wird eine gemeinsame Ausgangslage definiert: der Referenzfall sowie die künftige Nachfrage.
Der Referenzfall hält fest, auf welchem Angebot und welcher Infrastruktur der STEP AS 2030 aufgebaut wird. Konkret ist Ausgangslage das Angebot und die Infrastruktur der bisher beschlossenen Programme, inklusive des Ausbauschrittes 2025, des 4-Meter-Korridors sowie des Infrastrukturfonds (2. Generation gemäss Botschaft vom 26. Februar 2014). Infrastrukturprojekte der Kantone können in Absprache mit dem BAV zusätzlich aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung der Projekte seitens der Kantone gesichert ist.
Die Nachfrage wird in der Bedarfsanalyse ermittelt: Grundlage dazu sind die Verkehrsprognosen. Berücksichtigt werden darin unter anderem die Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik aber auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und der Volkswirtschaft in den einzelnen Kantonen, ebenso geplante Strassenausbauten. Lokale Besonderheiten wie zum Beispiel neue Verteilzentren von Grossverteilern oder grenzüberschreitende Verkehrsprojekte können ebenso berücksichtigt werden.
Vom Angebotskonzept zum Modul
Auf Basis dieser Planungsgrundlagen werden nun verschiedene Angebotskonzepte erarbeitet:
Durch gegenseitige Präsentationen und Einsitz in den Planungsgremien werden Erkenntnisse aus den Angebotsplanungen zwischen den Verkehrsarten ausgetauscht. Liegen alle Angebotskonzepte vor, werden daraus ein schweizweiter Konzeptentwurf erstellt und die erforderlichen Infrastrukturmassnahmen abgeleitet. Es werden Module gebildet. Diese werden in engem Austausch mit den Planungsregionen, den Bahnunternehmen, den Infrastrukturbetreiberinnen und der Güterverkehrsbranche in einem iterativen Prozess immer wieder analysiert, beurteilt und verbessert.
Einheitliche Kosten-Schätzungen
Die einzelnen Infrastrukturmassnahmen werden nach einer einheitlichen Kostenmethodik beurteilt. Für die Bewertung der Module werden zudem Angaben wie Folgekosten, Schaffung zusätzlich benötigter Sitzplätze, Erlöse oder Reisezeitänderungen erfasst, ebenso Angaben zur Übereinstimmung mit dem "Raumkonzept Schweiz" und der "Langfristperspektive Bahn". Wie bereits beim Ausbauschritt 2025 werden die optimierten Module in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt und erneut mit dem finanz- und verkehrspolitischen Rahmen abgeglichen. Das Resultat dient als Grundlage, auf der die Fachleute des BAV die Botschaft STEP AS 2030 formulieren.
Sportlicher Terminplan
Das Ergebnis der Planung sollte Ende 2016 vorliegen. So bleibt ausreichend Zeit für die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage, die Konsultation der interessierten Kreise sowie die Redaktion der Botschaft. Der Bundesrat, so der Auftrag des Parlaments, soll die Botschaft für den Ausbauschritt 2030 bis 2018 ans Parlament überweisen.
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