Aktuelles in Kürze

Zürich Wipkingen: Stufenfrei auf die Perrons und in die Züge (Sa, 14 Dez 2024)
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Bahn frei für den Halbstundentakt im St. Galler Rheintal (Fri, 13 Dec 2024)
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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: ÖBB setzen auf Barrierefreiheit und Inklusion (Mon, 02 Dec 2024)
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Rhätische Bahn blickt zurück auf 25 Jahre Vereina: Der Tunnel ist nicht mehr wegzudenken (Mon, 18 Nov 2024)
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Trenitalia und SBB erneuern ihre Zusammenarbeit für Verbindungen zwischen Italien und der Schweiz (Fri, 08 Nov 2024)
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Trenitalia e FFS rinnovano la collaborazione per i collegamenti fra Italia e Svizzera (Fri, 08 Nov 2024)
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Design der neuen Fahrzeuge für S-Bahn München vorgestellt (Thu, 26 Sep 2024)
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ÖBB Cityjet KISS auf der InnoTrans in Berlin (Wed, 25 Sep 2024)
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Drei Zugstaufen in Chur: SBB, RhB und Graubünden stärken Partnerschaft (Fri, 09 Aug 2024)
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Stadler auf der InnoTrans 2024 in Berlin: Innovative Lösungen für Bahnverkehr der Zukunft (Mon, 05 Aug 2024)
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ÖBB machen wichtige internationale Verbindung zwischen der Schweiz und Österreich zukunftsfit (Tue, 30 Jul 2024)
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BLS macht Autozüge fit für die nächsten 20 Jahre (Wed, 24 Jul 2024)
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Vollständige Wiederinbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels am 2. September 2024 - Giruno fährt nach Deutschland (Thu, 27 Jun 2024)
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Bahnstrecke Goldach - St. Fiden wieder einspurig befahrbar (Mon, 10 Jun 2024)
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Rhätische Bahn: Der neue Albulatunnel ist offiziell eröffnet (Sun, 09 Jun 2024)
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Bahnstrecke St. Fiden - Goldach ab 10. Juni 2024 wieder offen (Thu, 06 Jun 2024)
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Auch in Berlin ist die DB und die BVG auf die Fussball-EM gerüstet (Tue, 04 Jun 2024)
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SBB und Stadler stärken die Verbindungen nach Frankreich mit 33 zusätzlichen FLIRT Evo (Fri, 24 May 2024)
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SEV freut sich über die Unterstützung des öV im Parlament (Sa, 21 Dez 2024)
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV ist erleichtert, dass das Parlament die Sparpläne des Bundesrats beim öV für 2025 korrigiert hat. Der Artikel SEV freut sich über die Unterstützung des öV im Parlament erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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Sigirino: TILO FLIRT RABe 524 302 entgleist (Sat, 21 Dec 2024)
Am 20. Dezember 2024, um kurz vor 12 Uhr, ist im Raum Sigirino der TILO FLIRT RABe 524 302 entgleist. Nach einer ersten Rekonstruktion ... Der Artikel Sigirino: TILO FLIRT RABe 524 302 entgleist erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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Bundesrat passt Verordnungen im Eisenbahn-Bereich an (Sat, 21 Dec 2024)
An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat einige Änderungen der Netzzugangsverordnung und der Fahrplanverordnung beschlossen. Der Artikel Bundesrat passt Verordnungen im Eisenbahn-Bereich an erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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Noch mehr öV-Angebote während des Spengler Cups 2024 (Sat, 21 Dec 2024)
Während des Spengler Cups vom 26. bis 31. Dezember 2024 hält die RhB für Eishockeyfans attraktive Angebote bereit: Das Matchticket ist ... Der Artikel Noch mehr öV-Angebote während des Spengler Cups 2024 erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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Abkommen Schweiz–EU: SEV besteht auf Schutz des Personals bei Marktöffnung (Sat, 21 Dec 2024)
Der SEV begrüsst generell den Ausbau des internationalen Schienenpersonenverkehrs (IPV) und die Zusammenarbeit mit der EU. Der Artikel Abkommen Schweiz–EU: SEV besteht auf Schutz des Personals bei Marktöffnung erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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BAV legt branchenübliche Arbeitsbedingungen für Bus-Chauffeure fest

Busbetriebe des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, die im Auftrag von Bund, Kantonen oder Gemeinden unterwegs sind, müssen die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat als Mindeststandard einen Einstiegslohn für Busfahrerinnen und Busfahrer ohne Berufserfahrung (Fahrausweis D) von 58'300 Franken pro Jahr festgelegt.

Foto: Marcel Manhart

 

Als Grundlage für die Mindeststandards dient eine Studie, mit der 2012 die Arbeitsbedingungen bei Bus-Unternehmen mit Angeboten im regionalen Personenverkehr oder im Ortsverkehr erhoben worden waren. Gestützt darauf hat das BAV den minimalen Einstiegslohn für Busfahrerinnen und Busfahrer ohne Berufserfahrung für eine Vollzeit-Anstellung bei 58‘300 Franken festgelegt, bei einer jährlichen Sollarbeitszeit von 2100 Stunden. Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden, müssen die Mindeststandards zwingend einhalten und dies dem BAV schriftlich bestätigen. Sonst erhalten sie keine Konzession für die Personenbeförderung. Eine entsprechende Richtlinie tritt per 1. April 2014 in Kraft.

 

Bereits heute erfüllen 90 Prozent der Unternehmen diese Bedingungen. In der Richtlinie des BAV werden weitere Mindeststandards festgehalten, zum Beispiel betreffend Lohnfortzahlung bei Krankheit. Mit der Richtlinie setzt das BAV für den Bereich der Bus-Unternehmen die angepassten gesetzlichen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen um.

 

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