Busbetriebe des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, die im Auftrag von Bund, Kantonen oder Gemeinden unterwegs sind, müssen die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat als Mindeststandard einen Einstiegslohn für Busfahrerinnen und Busfahrer ohne Berufserfahrung (Fahrausweis D) von 58'300 Franken pro Jahr festgelegt.
Als Grundlage für die Mindeststandards dient eine Studie, mit der 2012 die Arbeitsbedingungen bei Bus-Unternehmen mit Angeboten im regionalen Personenverkehr oder im Ortsverkehr erhoben worden waren. Gestützt darauf hat das BAV den minimalen Einstiegslohn für Busfahrerinnen und Busfahrer ohne Berufserfahrung für eine Vollzeit-Anstellung bei 58‘300 Franken festgelegt, bei einer jährlichen Sollarbeitszeit von 2100 Stunden. Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden, müssen die Mindeststandards zwingend einhalten und dies dem BAV schriftlich bestätigen. Sonst erhalten sie keine Konzession für die Personenbeförderung. Eine entsprechende Richtlinie tritt per 1. April 2014 in Kraft.
Bereits heute erfüllen 90 Prozent der Unternehmen diese Bedingungen. In der Richtlinie des BAV werden weitere Mindeststandards festgehalten, zum Beispiel betreffend Lohnfortzahlung bei Krankheit. Mit der Richtlinie setzt das BAV für den Bereich der Bus-Unternehmen die angepassten gesetzlichen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen um.
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