Aktuelles in Kürze

Rhätische Bahn trägt den Anliegen der Regionen Rechnung (Fr, 23 Feb 2024)
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Ab dem 28. März 2024 fahren die Züge wieder durchgehend von Zürich nach Stuttgart (Wed, 21 Feb 2024)
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Die Entwicklung des österreichischen Bahnnetzes in den nächsten 20 Jahren (Fri, 26 Jan 2024)
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Lokführermangel zwingt die Rhätische Bahn zu Fahrplananpassungen (Thu, 25 Jan 2024)
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Rekordjahr und Lokpersonalmangel: Ein Wechselbad der Gefühle für die Rhätische Bahn (Tue, 12 Dec 2023)
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Umbau Zürich Wipkingen: Fahrplanänderungen auch für den Fernverkehr (Sun, 10 Dec 2023)
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SBB Fahrplan 2024: Direkter und komfortabler in Tourismusgebiete reisen (Mon, 27 Nov 2023)
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BLS verbindet Eishockey-Clubs und -Fans (Sat, 11 Nov 2023)
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ZVV Bonus: Markttest für ein dynamisches Bonusmodell für Gelegenheitsreisende (Tue, 07 Nov 2023)
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Bauarbeiten und Fahrplanänderungen zwischen Buchs SG und Sargans (Thu, 02 Nov 2023)
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Rhätische Bahn: Erfolgreicher Projektwettbewerb «Kunstbauten Äuli – Dalvazza» (Tue, 31 Oct 2023)
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Wohnzimmergefühl bei 300 km/h: erster ICE mit neuem Innendesign jetzt auf der Schiene (Mon, 23 Oct 2023)
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Pünktlicher Abschluss der achtmonatigen Totalsperre zwischen Buchs SG und Altstätten SG (Mon, 16 Oct 2023)
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Wiederaufnahme des direkten Zugverkehrs von Zürich nach Stuttgart verschiebt sich auf 24. November 2023 (Wed, 11 Oct 2023)
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Endspurt bei der achtmonatigen Totalsperre im St. Galler Rheintal (Thu, 28 Sep 2023)
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90 Güterzüge pro Tag verkehren ab 23. August durch Gotthard-Basistunnel (Fri, 18 Aug 2023)
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Reparatur von Gotthard-Basistunnel wird mehrere Monate dauern (Wed, 16 Aug 2023)
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Halbzeit bei der achtmonatigen Totalsperre im St. Galler Rheintal (Tue, 11 Jul 2023)
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Gotthardbahnmodell kehrt ins Verkehrshaus zurück [aktualisiert] (Do, 28 Mär 2024)
Die sicher in einer Holzkiste verpackte H0-Gottardbahnanlage aus dem Verkehrshaus wurde nach der Zwischenlagerung in Bleienbach, in einer ... Der Artikel Gotthardbahnmodell kehrt ins Verkehrshaus zurück [aktualisiert] erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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BERNMOBIL/RBS: Busse zwischen Worb Dorf und Gümligen Bahnhof vom 18. bis 20. April 2024 (Thu, 28 Mar 2024)
 An der Haltestelle Worb Dorf wird die Sicherungsanlage ersetzt. Vom 18. bis und mit 20. April 2024 fahren deshalb zwischen Worb Dorf und ... Der Artikel BERNMOBIL/RBS: Busse zwischen Worb Dorf und Gümligen Bahnhof vom 18. bis 20. April 2024 erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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ZVV-Nachtnetz über Ostern 2024 durchgehend in Betrieb (Thu, 28 Mar 2024)
Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer können im Zürcher Verkehrsverbund über die Osterfeiertage 2024 durchgehend auf eine sichere ... Der Artikel ZVV-Nachtnetz über Ostern 2024 durchgehend in Betrieb erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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Thurbo: Streckenunterbruch Kreuzlingen – Konstanz an mehreren Daten zwischen Februar und April 2024 [aktualisiert] (Thu, 28 Mar 2024)
Unterbruch S14/RE Kreuzlingen – Konstanz, jeweils von 21:50 Uhr bis 2:00 Uhr, an nachfolgenden Daten: Der Artikel Thurbo: Streckenunterbruch Kreuzlingen – Konstanz an mehreren Daten zwischen Februar und April 2024 [aktualisiert] erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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HESS liefert Elektrobussystem nach Lugano (Wed, 27 Mar 2024)
HESS hat den Zuschlag für ein wegweisendes Elektrobussystem in Lugano erhalten. Bis Ende 2025 werden acht Elektrobusse des Typs lighTram ... Der Artikel HESS liefert Elektrobussystem nach Lugano erschien zuerst auf Bahnonline.ch.
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STEP Ausbauschritt 2030: der erste Meilenstein ist gesetzt

Auf den Ausbauschritt 2025, der nach dem Volks-Ja zur Vorlage für Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) realisiert wird, folgt bald der Ausbauschritt 2030. In der Dokumentation "Planungsgrundlagen STEP Ausbauschritt 2030" ist alles drin, was es für die Planung des künftigen Ausbaus der Bahninfrastruktur braucht: Hier ist festgelegt, wer wann was zu tun hat, auf welcher Basis gearbeitet wird oder auch, welchen Kriterien die Eingaben der Kantone ans BAV entsprechen müssen. Ebenso sind die ersten Eckwerte festgehalten: so etwa zum möglichen finanziellen Umfang des nächsten Ausbauschrittes.

ICN Zürich HB - Lugano auf der Gotthardstrecke                                                   Foto: Marcel Manhart

 

 

Nach dem Volks-Ja zu FABI am 9. Februar 2014 wird in Zukunft das Bundesparlament in regelmässigen Abständen über Ausbauschritte entscheiden. Mit der FABI-Ära ändern sich zudem Planungsabläufe und Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Bahnunternehmen in der Planung der künftigen Ausbauten: Der Lead für die Angebotskonzepte des Regionalverkehrs liegt bei den Kantonen, für den Güterverkehr beim BAV unter Einbezug der Branche und für den Fernverkehr bei BAV und SBB.

 

Die Grundlagen für die Arbeiten zum nächsten Ausbauschritt sind in der Dokumentation "Planungsgrundlagen STEP Ausbauschritt 2030" zusammengefasst. STEP steht für Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur. Die Dokumentation wurde vom BAV Anfang April veröffentlicht. Bei der Planung der Bahninfrastruktur wird damit ein neues Kapitel aufgeschlagen.

 

 

Die Leitsätze

 

Die strategischen Vorgaben für den Ausbauschritt entsprechen der mit FABI dargelegten Langfristperspektive: Die Planung orientiert sich an der zu erwartenden Nachfrage zur Hauptverkehrszeit, wobei namentlich der Ausbau der Bahnhöfe voranzutreiben ist. Ziel ist ein dichteres Angebot und damit mehr Kapazität. Fahrzeitverkürzungen sind nicht prioritär, sollen aber längerfristig möglich bleiben. Für den Schienengüterverkehr stehen genügend Kapazität bei Anlagen sowie genügend und zeitlich attraktive Trassen im Vordergrund.

 

 

Finanzieller Rahmen: Planung in Varianten

 

Wie viel Geld tatsächlich für den Ausbauschritt 2030 (STEP AS 2030) zur Verfügung stehen wird, hängt von der finanziellen Entwicklung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie vom Bedarf für den Unterhalt in den nächsten Jahren ab, da dieser Priorität geniesst vor den künftigen Ausbauten. Definitive Zahlen werden somit erst nach Beschluss des Parlaments zum Zahlungsrahmen der Leistungsvereinbarung 2017-2020 vorliegen. Die Arbeiten zur Planung starten deshalb mit einem provisorischen Finanzrahmen. Für den STEP AS 2030 haben die Finanzfachleute des BAV derzeit zwei Budgets berechnet: eine Variante mit 7 Milliarden Franken bei einer Umsetzung bis 2030 sowie eine zweite Variante mit 12 Milliarden bei einer Umsetzung nach 2030.

 

In finanzieller Hinsicht gibt es auch Änderungen für die Kantone: Mit der Eingabe von Angebotskonzepten für den Regionalverkehr verpflichten sie sich dazu, die eingereichten Angebote zu bestellen und anteilsmässig abzugelten. Dies bedeutet, dass die Kantone (wie auch der Bund) ihre finanziellen Möglichkeiten im Hinblick auf die geplanten Regionalverkehrsangebote antizipieren müssen.

 

 

In Arbeitspaketen zum Gesamtüberblick

 

Bevor die Beteiligten einzelne Projekte und Massnahmen zu einem Ausbauschritt zusammenstellen, muss sichergestellt sein, dass alle von denselben Annahmen ausgehen. Dazu wird eine gemeinsame Ausgangslage definiert: der Referenzfall sowie die künftige Nachfrage.

 

Der Referenzfall hält fest, auf welchem Angebot und welcher Infrastruktur der STEP AS 2030 aufgebaut wird. Konkret ist Ausgangslage das Angebot und die Infrastruktur der bisher beschlossenen Programme, inklusive des Ausbauschrittes 2025, des 4-Meter-Korridors sowie des Infrastrukturfonds (2. Generation gemäss Botschaft vom 26. Februar 2014). Infrastrukturprojekte der Kantone können in Absprache mit dem BAV zusätzlich aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung der Projekte seitens der Kantone gesichert ist.

 

Die Nachfrage wird in der Bedarfsanalyse ermittelt: Grundlage dazu sind die Verkehrsprognosen. Berücksichtigt werden darin unter anderem die Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik aber auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und der Volkswirtschaft in den einzelnen Kantonen, ebenso geplante Strassenausbauten. Lokale Besonderheiten wie zum Beispiel neue Verteilzentren von Grossverteilern oder grenzüberschreitende Verkehrsprojekte können ebenso berücksichtigt werden.

 

 

Vom Angebotskonzept zum Modul

 

Auf Basis dieser Planungsgrundlagen werden nun verschiedene Angebotskonzepte erarbeitet:

  • Federführend für die Angebotskonzepte des Regionalverkehrs sind die Kantone, die sich dazu in sechs Planungsregionen organisiert haben. In den Konzepten ist nebst der Darstellung des Bahnangebots auch zu begründen, wo und in welchem Ausmass Platzmangel reduziert wird oder wie das Angebot mit der Raumplanung zusammen spielt. Die Planungsregionen nehmen überdies eine Priorisierung in ihrem Angebotskonzept vor.

 

  • Das Angebotskonzept für den Fernverkehr wird unter Federführung von BAV und SBB erstellt. Die Planungsregionen der Kantone können ihre Erwartungen an den Fernverkehr zu Beginn der Arbeiten einbringen.

 

  • Für den Güterverkehr leitet und koordiniert das BAV die Arbeiten zum Angebotskonzept. Die Güterverkehrsanlagen (Rangierbahnhöfe, Umschlagsanlagen, Abstellanlagen etc.) und die Infrastrukturkapazitäten werden für den Güterverkehr gemeinsam und unter Einbezug der Branche geplant und gesamtschweizerisch koordiniert - so wie dies von der Güterverkehrsbranche gewünscht wurde.

 

Durch gegenseitige Präsentationen und Einsitz in den Planungsgremien werden Erkenntnisse aus den Angebotsplanungen zwischen den Verkehrsarten ausgetauscht. Liegen alle Angebotskonzepte vor, werden daraus ein schweizweiter Konzeptentwurf erstellt und die erforderlichen Infrastrukturmassnahmen abgeleitet. Es werden Module gebildet. Diese werden in engem Austausch mit den Planungsregionen, den Bahnunternehmen, den Infrastrukturbetreiberinnen und der Güterverkehrsbranche in einem iterativen Prozess immer wieder analysiert, beurteilt und verbessert.

 

 

Einheitliche Kosten-Schätzungen

 

Die einzelnen Infrastrukturmassnahmen werden nach einer einheitlichen Kostenmethodik beurteilt. Für die Bewertung der Module werden zudem Angaben wie Folgekosten, Schaffung zusätzlich benötigter Sitzplätze, Erlöse oder Reisezeitänderungen erfasst, ebenso Angaben zur Übereinstimmung mit dem "Raumkonzept Schweiz" und der "Langfristperspektive Bahn". Wie bereits beim Ausbauschritt 2025 werden die optimierten Module in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt und erneut mit dem finanz- und verkehrspolitischen Rahmen abgeglichen. Das Resultat dient als Grundlage, auf der die Fachleute des BAV die Botschaft STEP AS 2030 formulieren.

 

 

Sportlicher Terminplan

 

Das Ergebnis der Planung sollte Ende 2016 vorliegen. So bleibt ausreichend Zeit für die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage, die Konsultation der interessierten Kreise sowie die Redaktion der Botschaft. Der Bundesrat, so der Auftrag des Parlaments, soll die Botschaft für den Ausbauschritt 2030 bis 2018 ans Parlament überweisen.

 

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